Hier finden Sie alle wichtigen Formulare zum Herunterladen:

Krankheitsanzeige

Antrag auf Befreiung vom Unterricht

 

Informationen zu Krankheit und Befreiung

 Abwesenheit vom Unterricht wegen Erkrankung

Informieren Sie uns bei Erkrankung Ihres Kindes bitte vor Unterrichtsbeginn durch eine der folgenden Möglichkeiten:

  • telefonisch durch einen Erziehungsberechtigten
  • online über den Schulmanager
  • Abgeben einer schriftlichen Entschuldigung durch ein Geschwisterkind im Sekretariat
  • schriftliche Entschuldigung per Fax oder E-mail

Eine mündliche Entschuldigung durch einen Mitschüler oder einen Telefonanruf vom Schüler selbst können wir nicht als Entschuldigung annehmen.

Fehlt ein Schüler unentschuldigt, werden wir Sie sehr zeitnah nach Unterrichtsbeginn telefonisch kontaktieren. Dies gibt Ihnen und uns die Gewissheit, dass z. B. auf dem Schulweg kein Unfall passiert ist. Damit wir Sie in einem derartigen Fall auch zuverlässig erreichen können, geben Sie uns bitte neben Ihrer privaten Telefonnummer auch eine Nummer an, unter der Sie evtl. auch während Ihrer beruflichen Tätigkeit zu erreichen sind. Gegebenenfalls können auch Nummern von weiteren Verwandten angegeben werden.

Ihre Daten werden ausschließlich für Ihre Erreichbarkeit in einem Notfall verwendet. Sie werden während der Schulzeit Ihres Kindes sicher in der Schule verwahrt und im Anschluss daran vernichtet.

Falls sich eine Telefonnummer im Laufe der Zeit ändern sollte, teilen Sie uns dies bitte möglichst zeitnah mit.

Rückkehr in den Unterricht nach einer Erkrankung:

  • Abgabe einer schriftlichen Entschuldigung (Formular „Krankheitsanzeige“, aus dem Schulmanager oder als Download auf der Homepage) bei der Klassenleitung oder im Sekretariat
  • Abgabe eines ärztlichen Attests bei einer Erkrankung von mehr als 3 Unterrichtstagen oder bei Versäumen eines angekündigten Leistungsnachweises (Schulaufgabe, Kurzarbeit)

 

Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund

Sollte Ihr Kind aus einem wichtigen Grund nicht am Unterricht oder einer Schulveranstaltung teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, eine Unterrichtsbefreiung über den Schulmanager zu beantragen. 

Laut Schulordnung darf eine Unterrichtsbefreiung ausschließlich durch die Schulleitung und nur in wichtigen Ausnahmefällen, wenn sich der Termin nicht auf die unterrichtsfreie Zeit legen lässt, genehmigt werden. Deshalb bitten wir Sie, Termine für Arztbesuche, Vorstellungsgespräche oder Führerscheinprüfungen möglichst in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Für Tage, an denen ein angekündigter Leistungsnachweis (Schulaufgabe, Kurzarbeit) stattfindet, kann keine Unterrichtsbefreiung genehmigt werden.

Sollte eine Unterrichtsbefreiung nicht vermeidbar sein, stellen Sie den Antrag bitte auf jeden Fall rechtzeitig (mindestens drei Tage vor dem Termin), damit Sie im Falle einer Ablehnung rechtzeitig informiert sind.